Häufig gestellte Fragen - und die Antworten

Ein anderer Dachbeschichter hat gesagt, er kann das besser - geht das?
Dann muss er es auch anhand von Unterlagen beweisen können. Die einzigen wirklich verbindlichen Regeln zur Dachbeschichtung sind die Güte- und Prüfbestimmungen nach RAL-GZ 536.
Fragen Sie den Kollegen doch einfach, welcher Gutachter seine Arbeit nach welchen Kriterien überprüft. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen und kontrollieren Sie das auch.


Ein Vertreter hat behauptet, sein Gütesiegel sei besser als ein RAL - Gütezeichen - hat er Recht?
Der Begriff "Gütesiegel" ist nicht geschützt, jeder darf ihn verwenden. Der Begriff Gütezeichen ist für den RAL geschützt und darf auch nur von diesem verwendet (verliehen) werden. Es ist hier ähnlich wie bei Psychologen und Psychiatern. Psychologe darf sich jeder nennen, auch wenn er noch nicht einmal lesen und schreiben kann. Ein Psychiater hat ein langes und komplexes Studium absolviert und viele Prüfungen bestanden, bevor er seine Berufsbezeichnung führen darf.

Manche Dachbeschichter werben mit 1 kg, 1,2kg Material und mehr je qm - ist das gut?
Finger sofort weg! Genau das meint nämlich Ihr Dachdeckermeister, wenn er Angst davor hat, das Dach könnte versiegelt werden.
Zwar sind alle Dachbeschichtungsmaterialien diffusionsoffen, die teuren Reinacrylate ohne Füllstoffe mehr, die preiswerten und
billigen Mischacrylate eher weniger.
Tatsache ist: je dicker die Schichtstärke, desto höher der Diffusionswiderstand. Wenn derart gewaltige Materialmengen auf Ihr
Dach "geklatscht" werden, können Sie von Glück reden, wenn sich die Beschichtung nur in Form von Blasenbildung ablöst.
In vielen Fällen, insbesondere bei Dachsteinen (Betonpfannen) kann sie sich nicht lösen. Hier kann sich unter den Dachsteinen
Kondensat bilden. Das kann in die Traglattung laufen und führt dort oft zu Schimmelfäulnis. Diese Dächer sind dann nur noch
durch eine Neueindeckung zu sanieren. Oft genug ist noch nicht einmal das Dachgebälk zu retten.

Jemand hat gesagt, ein RAL- Gütetzeichen sei Augenwischerei - ist das so?
So, hat er das? Fragen Sie doch einfach einmal Ihre örtliche Verbraucherberatung, was von solchen Aussagen zu halten ist und was man von Leuten halten kann, die so etwas behaupten.

Ich habe gelesen, eine Dachbeschichtung wäre genau so gut wie eine Neueindeckung - trifft das zu?
Geschrieben und gesagt wird viel. Wahrheit ist, beide Verfahren der Dachsanierung haben technisch nichts mit einander zu tun.
Ihr Dachdeckermeister gibt sich bei seiner Beratung viel Mühe. Zu einer Neueindeckung gehört u. a. die Verbesserung der
Wärmedämmung, neue Regenrinnen, Dampfbremse Unterspannbahn, neue Kamin- und sonstige Anschlüsse
und vieles, vieles mehr. Das Wenigste sind neue Ziegel oder Dachsteine.
Die fachgerechte Dachbeschichtung hat andere Ziele. Oberstes Gebot hier ist es, dass alte zu erhalten und zu gestalten.
Eine Verbesserung der Wärmedämmung des Daches macht z. B. dann vermehrt Sinn, wenn ein Kaltdach später einmal als
Wohnraum ausgebaut werden soll. Ein seriöser Dachbeschichtungsbetrieb rät hier immer zu einer Neueindeckung.

Gibt es auch gute Fachbetriebe, die nicht über das Gütezeichen verfügen?
Natürlich, denn von uns wurde die Dachbeschichtung nicht neu erfunden. All die jahrzehntelange Erfahrung unserer Mitglieder floss zusammen und wurde ausgewertet. Daraus haben wir unsere Verarbeitungsvorschriften, die Anforderungen an unsere Maschinen, das Material u. v. m. entwickelt. All das hat der strengen Überprüfung des RAL standgehalten und zur Verleihung des Gütezeichens geführt. Ein einzelner Betrieb hätte das nicht geschafft.
Zudem stellen sich unsere Mitglieder einer strengen externen Kontrolle und Überwachung. Verstöße werden je nach Schwere, mit Strafen, angefangen bei einer Abmahnung, bis hin zu € 40.000,00 je Einzelfall, geahndet.
Es darf uns schon die Frage erlaubt sein, warum sich andere gute Betriebe nicht auch diesen Kontrollen unterwerfen und so ihre Leistungsfähigkeit nach außen hin zweifelsfrei, überprüfbar und sicher für den Verbraucher unter Beweis stellen.

Der Vertreter hat gesagt, meine besandeten Ziegel (Anm. Dachsteine) sind schwer zu reinigen und nach einer Beschichtung könnte man vielleicht verbliebene Reste der Besandung erkennen. Hat er Recht?
Hat er. Hier sind die optischen Grenzen der Dachbeschichtung erreicht. Oft ist es technisch nicht möglich, die gesamte Restbesan-
dung zu entfernen, ohne den Dachstein dabei zu schädigen. Das darf nicht sein. Wenn Sie ein kleiner optischer Mangel stört,
sollten Sie Ihr Dach neu eindecken lassen.

Mein Dach (Wellplatten, 34 Jahre alt) soll mit Hochdruck gereinigt werden - ist das zulässig?
Eindeutig nein, bei diesem Alter ist fast mit absoluter Sicherheit davon auszugehen, dass Ihre Wellplatten asbesthaltig sind.
Asbest-Feinstaub ist gesundheitsgefährdend krebserregend! Es gibt die so genannte TRGS 519, die den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Materialien sehr streng regelt. An diese Vorschriften muss sich nicht nur ein Betrieb halten, sondern auch jede Privatperson. Festgestellte Verstöße werden meist sehr schwer bestraft. Hochdruckreinigen ist laut TRGS 519 ausdrücklich verboten.

Darf ich meine Wellplatten (Anm. 31 Jahre) noch beschichten lassen?
Wenn die Bestimmungen der TRGS 519 eingehalten werden und der Betrieb Ihnen einen Sachkundenachweis vorlegen kann, ja,
aber aus unserer Sicht können wir die Beschichtung von Wellplatten nicht empfehlen. Es gibt einfach zu viele Faktoren, die sich gesundheitsgefährdend bzw. negativ auswirken können.

Ich habe gelesen, die Farbechtheit von Dachfarben wird angezweifelt - wie sehen Sie das?
Etwas anzuzweifeln ist grundsätzlich erst einmal erlaubt. Wer anzweifelt oder vermutet, muss ja auch nichts beweisen. Hier geht es
wohl um die UV-Beständigkeit oder die Abriebfestigkeit von Dachfarben. Vielleicht auch um beides.
Tatsache ist, dass ein seriöser Dachfarbenhersteller sein Material behördlich prüfen lässt und weist damit nach, dass sein Beschichtungsstoff für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist. Es gibt allerdings starke Unterschiede in der UV-Beständigkeit, dem Bindemittel oder der Menge der verwendeten Füllstoffe. Vertrauen Sie hier nur Ihrem nach RAL-GZ 536 geprüften und zertifizierten Fachbetrieb. Er darf nur hochwertigste Beschichtungsstoffe verwenden, die den äußerst strengen Vorschriften genügen und auch vom Güteausschuss unserer " Gütegemeinschaft Reinigung und Beschichtung von Dachpfannen und Dacheindeckungen e. V." freigegeben wurden.

Mein Dach ist an zwei Stellen eingesunken - kann ich es trotzdem beschichten lassen?
Hier ist zuerst einmal genau zu prüfen, warum und wie stark es eingesunken ist. Am besten durch einen Ingenieurbetrieb des Zimmererhandwerks oder einen Dachdecker, wie wir es sind. . Nur wenn sich Ursache und Grad des Einsinkens als harmlos herausstellen, kann das Dach beschichtet werden. Auf jeden Fall muss im Vorwege berücksichtigt werden, dass solche Stellen einer Dachbeschichtung häufig deutlicher zu sehen sind als vorher.

Mir wurde gesagt, es sei unnötig mein Dach vor der Beschichtung zu grundieren - stimmt das?
Egal ob Haft- oder Sperrgrundierung (Tiefengrundierung) ein Verzicht birgt immer viele unkalkulierbare Risiken. Eines ist aber sehr gut kalkulierbar: Notwendige Arbeitsgänge zu unterlassen und teure Materialien nicht einzukaufen, erhöht den eigenen Gewinn. Würden Sie ein Auto fahren wollen, dass vor dem Lackieren nicht grundiert wurde, oder einem Malermeister trauen, der Ihre Fassade ohne Grundierung streichen will?

Ihre Dachbeschichtung ist fast genauso teuer wie das Angebot eines Dachdeckers für eine Neueindeckung - was stimmt hier nicht?
Ganz einfach, lassen Sie sich doch vor Erteilung Ihres Auftrages folgendes unbedingt schriftlich bestätigen: Bei meinem / unserem Angebot handelt es sich um ein Festpreisangebot für fertige Arbeit nach den anerkannten Regeln der Technik. Es enthält alle nötigen Kosten für Material, Arbeitslöhne, Maschinen u. ä.

Das Dach meines Nachbarn ist nach der Beschichtung streifig (wolkig) - wie kommt das?
Hier sind wohl drei Dinge zusammengekommen: Erstens handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um Dachsteine (Betonpfannen), zweitens wurde hier nicht oder nur schlecht grundiert und der Untergrund saugt noch (meist ungleichmäßig), drittens wurde wahrscheinlich auch noch schlecht und unregelmäßig beschichtet. Und all das sieht man dann!
Viele Betriebe versuchen dann, diese Unregelmäßigkeiten über eine Nachbeschichtung zu lösen.
Dieses ist nach dem Stand der Technik nicht möglich!
Eine gleichmäßige und optisch schöne Beschichtung darf nur über die fachgerechte Grundierung erreicht werden, niemals über ein Füllen der Poren. Das Dach wird versiegelt.
Eine richtige Grundierung für Dachsteine bildet über den Kapillaren und Poren sofort einen Deckel und dringt nicht in sie ein.
Ihr nach RAL-GZ 536 geprüfter und zertifizierter Fachbetrieb weiß genau wie es geht.

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