Die Institution RAL

RAL ist in über 75 Jahren zu einem Ordnungs- und Gütezeichenbegriff geworden. Heute gilt RAL, Name und Zeichen zugleich, als Symbol für ein gehobenes Güteniveau im Sinne solider Gebrauchsqualität.

Ursprünglich war RAL der Kurzname für den Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen, der am 23.04.1925 in Berlin gegründet und beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit (RKW) etabliert wurde. Die Gründung, an der neben zahlreichen Verbänden auch Vertreter der Reichsregierung teilnahmen, war eine Maßnahme zur Rationalisierung der deutschen Wirtschaft, die eine Institution brauchte, der man eigenverantwortlich ordnende Regelungen übertragen konnte, wo solche des Gesetzgebers erspart werden sollten.
Mit "Lieferbedingungen" waren nicht juristische oder allgemeine Geschäftsbedingungen gemeint, sondern solche technischer, vor allem qualitätstechnischer Natur, die man aus Rationalisierungsgründen für alle Gewerbetreibenden der jeweiligen Branche einheitlich festzulegen wünschte.

Demzufolge erstreckten sich die Aufgaben von RAL in erster Linie auf die Pflege des Gütegedankens, auf die Förderung der Redlichkeit im Handelsverkehr durch Wahrheit und Klarheit im Bezeichnungswesen sowie auf eine verlässliche Kennzeichnung von Waren und Leistungen zum Schutze des Verbrauchers. So entstanden einerseits Güte- und Prüfbestimmungen oder Bezeichnungsregelungen für ganze Wirtschaftszweige, nachdem sie von den jeweils berührten Fach- und Verkehrskreisen gemeinschaftlich unter der Federführung von RAL erarbeitet worden waren und andererseits die Gütezeichen als Ausweise stetig neutral überwachter Qualität.

Viele Arbeitsergebnisse des RAL enthalten allgemein anerkannte Regeln der Technik. Zahlreiche Qualitätsfestlegungen bezwecken die Bausicherheit oder eine erhöhte Sicherheit im Straßenverkehr. Andere dienen dem Berufsschutz, insbesondere der Unfallverhütung an der Arbeitsstelle oder durch Arbeitsmittel. Auch die farbliche Gefahrenkennzeichnung gehört dazu.

Unter dem Dach des RKW befand sich RAL unmittelbar im Zuständigkeitsbereich des Reichwirtschaftsministeriums. Doch blieb er nichtsdestoweniger ein unabhängiges, eigenverantwortliches Organ der Wirtschaft. Alsbald erwarb er auch eigene Rechtspersönlichkeit in der Form eines eingetragenen Vereins. In dieser Eigenschaft wurde er Träger seines Verbandszeichens RAL, das er national wie international warenzeichenrechtlich schützen ließ. Seitdem dient das Zeichen RAL innerhalb und außerhalb unserer Grenzen als Ausweis für Waren und Leistungen, die gemeinschaftlich festgelegten RAL-Bestimmungen entsprechen. In Sonderheit wird es als zusätzlicher RAL-Ausweis in Gütezeichen mitgeführt.

Als die Aufgaben der Gütesicherung in den Vordergrund rückten, wurde dieser Begriff in den Namen RAL aufgenommen. Seitdem lautete der volle Name: Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung.
Mit Kriegsende brach für RAL eine Zeit an, die für seine Aktivitäten nur begrenzte Möglichkeiten bot. Doch kaum begann die Soziale Marktwirtschaft aus den Nachkriegswirren herauszuführen, zeigte sich erneut die Notwendigkeit einer Institution, die Selbstordnungskräfte der Wirtschaft vereint, um eigenverantwortliche Regelungen herbeizuführen und in Sonderheit dem Gütezeichenwesen zu neuer Ordnung und weiterem Ausbau zu verhelfen. 1952 wurde RAL dem Deutschen Normenausschuss (DNA) angegliedert, und zwar ohne eigene Rechtspersönlichkeit, indem der RAL nunmehr vom Präsidenten des DNA rechtlich vertreten wurde. Arbeitstechnisch blieb der RAL selbstständig und unabhängig.

Dieser Status währte 20 Jahre, bis die wachsenden Aufgaben von RAL den Rückgewinn eigener Rechtspersönlichkeit unabdingbar machten und in freundschaftlichem Einvernehmen mit dem DNA der alte RAL e. V wieder reaktiviert wurde
Das Führungsgremium von RAL - früher Beirat, heute Kuratorium genannt- vereint die Träger dieser Institution um einen runden Tisch und spiegelt im Gleichgewicht der beteiligten Wirtschaftspartner seine strikte Neutralität nach allen Seiten. Das Kuratorium von RAL bilden folgende Spitzenorganisationen der Wirtschaft, der Landwirtschaft und der Verbraucherschaft sowie Bundesorganisationen, die an der RAL-Arbeit beteiligt sind:
 

- BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BDI ---
- Bundesverband der Deutschen Industrie e. V
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e V (BAG)
- Bundesministerium der Justiz
- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
- Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
- Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V.
- BAG Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V (vzbv)
- Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände
- (Deutscher Städtetag)
- Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V. DLG
- Deutscher Gewerkschaftsbund DGB
- Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
- DHKT Deutscher Handwerkskammertag
- DIHKT Deutscher Industrie- und Handelskammertag
- Deutsches Institut für Normung (DIN)
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e V. (HDE)
- RKW Rationalisierungs-Kuratorium und Innovationszentrum der -
- Deutschen Wirtschaft e. V.
- VLK Verband der Landwirtschaftskammern e V.
- Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V (ZDH)

4 ordentliche Mitglieder des Vereins, welche die Mitgliederversammlung für jeweils 4 Jahre zu wählen hat, (derzeit sind 4 Gütegemeinschaften gewählt, die ganz unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen angehören).
Dem Kreis der Mitglieder obliegt die ideelle und materielle Unterstützung von RAL, der als ein gemeinnützig wirkendes Organ der Selbstverwaltung der Wirtschaft von jenen Wirtschaftskreisen getragen wird, die sich seiner treuhänderischen Ordnungsfunktion bedienen Daher leisten die angeschlossenen Verbände, Organisationen und Unternehmen, denen die RAL- Tätigkeit zugute kommt, jährlich Beiträge nach Maßgabe der RAL-Beitragsordnung.
Die Tätigkeit von RAL erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Auf internationaler Ebene vertritt er die Belange im Rahmen seiner Arbeitsbereiche.
Die Aufgaben von RAL umfassen folgende Arbeitsbereiche: RAL-Vereinbarungen, RAL-Registrierungen, RAL- Testate, RAL-Farben, Geographische Herkunfts-Gewähr-Zeichen und Umweltzeichen. Als Hauptaufgabe steht im Vordergrund die Gütesicherung und ihre Kennzeichnung mittels Gütezeichen.
Seit 1980 lautet der neue Name RAL - Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

Die Geschäftsstelle von RAL befindet sich seit 1993 in der
Siegburger Straße 39, D -53757 Sankt Augustin,
Telefon (0 22 41) 16 05-0, Telefax (0 22 41) 16 05 11,
E-Mail RAL-lnstitut@RAL.de, Internet www.RAL.de